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BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/61 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatz wegen des Begehens einer unerlaubten Handlung - Übergang des Schadensersatzanspruchs auf einen Versicherer - Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung
Verfahrensgang
- BGH, 14.12.1961 - II ZR 127/61
- BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/61
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.06.1968 - II ZR 101/66
Auszug aus BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/61
Da mit der Klage ein einheitlicher Schadensersatzanspruch aus einem bestimmten Ereignis geltend gemacht wird, konnte das Urteil nach § 304 ZPO über den Grund des Anspruchs die Frage, ob sämtliche Einzelposten dieses Anspruchs auf den Ankerwurf des TMS "Conca d'oro" zurückzuführen sind oder einzelne ausscheiden, weil sie auf der Schädigung durch andere Schiffe beruhen, dem Betragsverfahren überlassen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juni 1968 - II ZR 101/66 - zur Veröffentlichung bestimmt). - RG, 01.07.1942 - III 2/42
1. Hat ein durch die Kriegsverhältnisse Betroffener, nachdem der Gegner Revision …
Auszug aus BGH, 20.06.1968 - II ZR 127/61
Für die Frage der Haftung der Beklagten für das von der Revision nicht in Zweifel gezogene Verschulden des Hafenlotsen durch Verstoß gegen das ihm bekannte Ankerverbot ist es aber ohne Belang, ob ein solcher Anspruch nur von der Hansestadt Hamburg oder auch von der Arbeitsgemeinschaft der Tiefbaufirmen erhoben werden konnte, die Besitzerin der Dükerleitung und zur Obhut gegenüber der Eigentümerin verpflichtet war (RGZ 170, 1, 7).